Kosten und Kostenübernahme

Einzeltherapie

Abrechenbar sind Private Krankenversicherungen (je nach Vertrag), Beihilfeberechtigte, Berufsgenossenschaften und einige Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (je nach Vertrag).

Bei Privatversicherten- oder Beihilfeberechtigten stelle ich eine Rechnung aus, die von der Krankenkasse nach Einreichung erstattet wird. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für Psychotherapie unterschiedlich geregelt.
Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20-30 Sitzungen.
Manche Privatkrankenkassen sehen ähnlich wie die gesetzlichen vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie vorsieht. Hier muss vorab vom Psychotherapeuten ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an.

Selbstzahler: je Sitzung (50min) 100 Euro

Paartherapie mit zwei Therapeuten: je Sitzung (50 min) 150 Euro